Im Allgemeinen ist der Begriff „E-Bike“ für Elektrofahrräder bekannt – es gibt aber Unterschiede. Im Verkehrsrecht wird streng zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike unterschieden:
Das Pedelec (Pedal Electric Cycles) ist ein Fahrrad mit Elektromotor, der den Radler ausschließlich beim Treten unterstützt. Wobei die Motorleistung auf 250 Watt begrenzt bleibt – bei 25 km/h Tempo schaltet sich der Antrieb ab.
Das S-Pedelec hingegen unterstützt Radler auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.
Beim E-Bike kann der Motor den Antrieb komplett übernehmen, teilweise bis zu Geschwindigkeiten von 45 km/h. Die Motorleistung reicht dabei bis zu 500 Watt.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis maximal 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder und sind somit für den Radweg zugelassen.
Anders sieht es bei S-Pedelecs und E-Bikes aus diese müssen innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften sie die Straße nutzen.